Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Die LeTech GmbH & Co. KG ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website befindet sich derzeit in einer technischen und gestalterischen Überarbeitung. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung legen wir besonderen Wert darauf, die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.1 (AA) und der Norm EN 301 549 systematisch umzusetzen.

Um die Nutzung bereits in der Übergangsphase zu erleichtern, setzen wir vorübergehend ein Barrierefreiheits-Plugin ein.
Dieses bietet Funktionen wie Kontrastanpassung, Schriftvergrößerung, Leseführung und vereinfachte Tastaturnavigation.

2. Konformitätsstatus

Die aktuelle Version unserer Website ist teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar.
Eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen ist im Zuge der Überarbeitung für das 1. Quartal 2026 vorgesehen.

 

3. Feedback & Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Unterstützung beim Zugang zu unseren Inhalten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten.

 

Kontakt:

LeTech GmbH & Co. KG
Reizenwiesen 19
73642 Welzheim
Telefon: +49 7182 93565 – 0
Telefax: +49 7182 93565 – 20
E-Mail: info@lennartz-technik.de

 

4. Marktüberwachungsstelle

Sollten Sie innerhalb der genannten Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit
c/o Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14–28
44789 Bochum
Web: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

 

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2025 auf Basis einer Selbsteinschätzung und mit Unterstützung automatisierter Prüfwerkzeuge erstellt.
Die nächste Überprüfung erfolgt im Zuge der Website-Überarbeitung, spätestens jedoch am 18. Januar 2026.